Einzelabnahme Produktkombination nach StVZO für e-pilot P15 Version 15km/h
- Leistung: Einzelabnahme der Produktkombination nach StVZO
- Für: e-pilot P15, Ausführung 15 km/h
- Ort: im Alber-Werk, Rollstuhl und e-pilot werden eingeschickt
- Voraussetzung: Sicherheitspaket kompakt (1593775)
- Zulassungspapiere: beim Wiedereinsatz die alten Papiere mitschicken
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Produktinformationen "Einzelabnahme Produktkombination nach StVZO für e-pilot P15 Version 15km/h"
Einzelabnahme der Produktkombination nach StVZO für den Alber e-pilot P15 in der Ausführung 15 km/h.
Die Abnahme findet laut Alber im Alber-Werk statt: Rollstuhl und e-pilot werden dorthin geschickt, das Display wird getauscht und die Kombination vom TÜV abgenommen.
Voraussetzungen
- e-pilot P15 in der Ausführung 15 km/h (Display 1592261)
- Sicherheitspaket kompakt (1593775) – laut Alber für die Einzelabnahme notwendig
- Beim Wiedereinsatz müssen die alten Zulassungspapiere mit eingesendet werden
Für den Einsatz im Straßenverkehr braucht es außerdem eine Versicherung gemäß Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 Absatz 1).
Die 20-km/h-Ausführung ist nur auf privatem Gelände erlaubt und kann nicht abgenommen werden.
| Passt für Modell: | Alber e-pilot P15 |
|---|---|
| Produktfamilie: | e-pilot |
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
72461 Albstadt-Tailfingen
Deutschland
E-Mail: info@alber.de
Telefon: 07432 2006-0
Der Hersteller ist in der Europäischen Union niedergelassen und zugleich die verantwortliche Person.
Alber GmbH
Vor dem Weißen Stein 14
72461 Albstadt-Tailfingen
Deutschland
E-Mail: info@alber.de
Telefon: 07432 2006-0
- Leistung: Einzelabnahme der Produktkombination nach StVZO
- Für: e-pilot P15, Ausführung 15 km/h
- Ort: im Alber-Werk, Rollstuhl und e-pilot werden eingeschickt
- Voraussetzung: Sicherheitspaket kompakt (1593775)
- Zulassungspapiere: beim Wiedereinsatz die alten Papiere mitschicken